Laserschutz
Lasersicherheit

Ein paar Worte zur Sicherheit:

So faszinierend der Laserstrahl auch sein mag, so gefährlich ist auch der Umgang mit ihm. Schon geringe Leistungen reichen, um bei unsachgemäßem Umgang bleibende Schäden auf der Netzhaut zu hinterlassen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter speziell dafür geschult werden (zum Laserschutzbeauftragten), mit dem Medium sachgemäß arbeiten zu können.

Zum Betreiben einer Showlaseranlage ist neben dem Nachweis über die Sachkunde und der Anwesenheit eines Laserschutzbeauftragten auch eine Technische Überprüfung durch einen Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. Gerne vermitteln wir und organisieren die technische Prüfung der Anlage am Veranstaltungsort. Werden alle Vorkehrungen eingehalten, steht einem gefahrlosen Genuss einer Lasershow nichts mehr im Wege.

LichtWerk® ist in der Branche dafür bekannt, nach höchsten Sicherheitskriterien verantwortungsbewusst zu arbeiten. Seit 1996 stellen wir Referenten für Laserschutzseminare für den VPLT, DTHG und die Deutsche Event Akademie und bilden Laserschutzbeauftragte aus.

Weitere Links zum Thema Laserschutz finden Sie hier:
BGV B2 sowie BGI 832 und DIN EN 60 825 sowie DIN 56 912

http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/cms/website.php?id=/de/index/bgvr_verzeichnis/bg_vorschriften/b_e.htm

http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/cms/website.php?id=/de/index/bgvr_verzeichnis/bg_informationen/bgi_800_849.htm

 

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